Feststellungsklage

Feststellungsklage
Form der  Klage.
I. Zivilprozessordnung:Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Die F. ist nur bei rechtlichem Interesse an alsbaldiger richterlicher Feststellung zulässig, das regelmäßig fehlt, wenn auf Leistung (z.B. Zahlung) geklagt werden kann (§ 256 ZPO).
- Vgl. auch  Zwischenfeststellungsklage.
II. Verwaltungsrecht:Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, für das der Verwaltungsrechtsweg zulässig ist, oder der Nichtigkeit eines  Verwaltungsaktes. Die Zulässigkeit der F. setzt ein berechtigtes Interesse der Kläger an der alsbaldigen Feststellung voraus (§ 43 VwGO).
- Entsprechend in der Sozialgerichtsbarkeit.
III. Finanzgerichtsordnung:Mit der F. kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der alsbaldigen Feststellung hat (§ 41 FGO). Es gelten die gleichen Einschränkungen wie bei der Anfechtungsklage. Die F. ist nicht zulässig, wenn der Kläger sein Recht durch Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage geltend machen kann oder hätte geltend machen können.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Feststellungsklage — Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer… …   Deutsch Wikipedia

  • Feststellungsklage — Fẹst|stel|lungs|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage, durch die nur festgestellt werden soll, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis existiert od. nicht. * * * Feststellungsklage,   im Unterschied zur Leistungsklage nur auf Feststellung des Bestehens… …   Universal-Lexikon

  • Feststellungsklage — Fẹst|stel|lungs|kla|ge (Rechtswissenschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Negative Feststellungsklage — Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer… …   Deutsch Wikipedia

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  • Klagsart — Die Klageart beschreibt die Zielrichtung einer prozessualen Klage. Die Unterscheidung verschiedener Klagearten ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren der öffentlich rechtlichen Gerichtsbarkeit von Bedeutung. Dem Strafverfahren ist der Begriff …   Deutsch Wikipedia

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